Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen und unteranderem ein schlüssiges Finanzierungskonzept enthalten.Der Vorstand des Vereins und das Präsidium prüfen die eingehenden Anträge auf satzungsgemäße Zuwendungsmöglichkeiten und unterbreiten daraufhin dem Spendenparlament Vorschläge zur Mittelvergabe zur endgültigen Entscheidung.
Das Spendenparlament kommt mindestens einmal im Jahr zusammen, um übergestellte Projektanträge zu entscheiden. Diese Sitzung findet im Frühjahr statt. Weitere Sitzungen bei Bedarf. Antragsschluss für die Frühjahrssitzung ist der 30. Nov. des Vorjahres.
Antragstellende erklären sich dazu bereit, mit dem Elmshorner Spendenparlament zukooperieren insbesondere bei der Prüfung der Mittel, und erlauben dem Elmshorner Spendenparlament grundsätzlich die Nutzung des Zuwendungsprojektes für seine Öffentlichkeitsarbeit. Nach Durchführung des Projektes sind dem Elmshorner Spendenparlament ein Verwendungsnachweis und ein Abschlussbericht vorzulegen.